Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gem. Neu-Häcklingen, B4 / B 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau / Uelzen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h, um 18 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.

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