Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Esterwegen-Bockhorst, B 401, Abschnitt 50, Höhe Stat. 3,7, FR Oldenburg um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Vordruck Anhörung

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