Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts mit 40 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Sensormessung Einseitensensor ES 3.0 dokumentierte mit Foto 100 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.