Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts mit 40 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Sensormessung Einseitensensor ES 3.0 dokumentierte mit Foto 100 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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