Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 48 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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