Auf der A 20, Parkplatz Brohmer Berge, Abs. 740, km 1.890, Ri. Lübeck wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 mit Foto ergab 159 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Formular Anhörung

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