Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock, Verterf. aR Berlin, n/Lübeck, km 287/0,7 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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