Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund BAB 2, km 155.810, Fahrtrichtung Dortmund die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 326 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit stat. Überwachungsanlage TraffiStar S 330, Tatfoto ergab 86 km/h
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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