in Gardelegen, Hottendorf, B 188, Abschn. 028, km 2,700, Dorfstr. 45, FR Uchtspringe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto ergab 117 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung

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