Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in  52511, Geilenkirchen, B 56, Höhe Abs. 71.1, km 0,6, Rtg. Aldenhoven mit 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES 8.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Heinsberg übersandt.

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