Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 82266, Inning am Ammersee, Herrschinger Straße ggü. HsNr. 24 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.

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