Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83024, Rosenheim, OT Fürstätt, Am Gangsteig, Höhe Haus-Nr. 8 -10 mit 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 53 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.
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