Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83024, Rosenheim, OT Fürstätt, Am Gangsteig, Höhe Haus-Nr. 8 -10 mit 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 53 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“