In Rosenheim, OT Aising, Brannenburger Straße, Höhe HS. Nr. 17 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 25.05.2016 um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Robot TRAFFIPAX Digital 72 km/h.

Aktenführende Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Anhörungsbogen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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