Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Aldenhoven, B 56, bei Freialdenhoven, im Bereich Einm. Kreisstraße 12, Rtg. Aldenhoven wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 66 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Düren übersandt.

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