Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bonn, Bad Godesberger Straßentunnel, FR Mehlen (Süden) wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 digital

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Bonn übersandte Vordruck Anhörung

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