Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunschweig, BAB 391, Rtg. GF, km 9,4 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ESO 8.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von ´35 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 115 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Braunschweig übersandte Vordruck Anhörung

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