Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Neu-Häcklingen, B 4 / 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 96 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung
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