Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Etzen, B 209, Abschnitt 310, Station 9,01, FR Lüneburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 128 km/h mit TraffiPhot S  mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 48 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Formular Anhörung

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