Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Horst, BAB 7, Hh. Brücke K 10, Horster Landstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 101 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Harburg übersandte Vordruck Anhörung

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