Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 3, FR Hamburg um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 1088 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular Anhörung

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