Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Rade, Rader Hochbrücke, auf der A 7, Höhe km 61,023, in Rtg. Norden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 115 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von übersandt.

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