Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Düren, Veldener Str., FR Zollhausstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Stationäre Geschw. Überw. 55 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düren übersandte Formular Anhörung
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