Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 34,098 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 37 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 137 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular Anhörung
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