Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Georgsmarienhütte, BAB 33, Abs. 40, Stat. 1,259, km 59,364 mit 22 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage ESO ES8.0 dokumentierte mit Frontfoto 122 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Vordruck Anhörung
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