Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gummersbach, Niedernhagen, Schemmener Straße, K 46, FR Gummersbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM 1 wurden 92 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis übersandter Formular Anhörung

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