Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamberge, BAB 1, km 50,550, in Rtg. Puttgarden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 43 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 103 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Formular Anhörung

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