Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der Stresemannstraße 147, in FR stadtauswärts
wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 53 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Die Messung wurde mit Lasergerät durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll und Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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