Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Bergedorfer Straße, B 5, Höhe Billstedter Hauptstraße, HNR 120, FR Bergedorf zulässige Höchstgeschwindigkeit die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 103 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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