Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Niedermohr, Gemarkung Niedermohr, BAB 62, Höhe km 206,00, FR Trier um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden  km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto ergab 102 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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