Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Norderstedt, Poppenbütteler Str. Höhe Hsnr. 143, FR Norderstedt-Mitte mit 29 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Norderstedt übersandt.

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