In Reken, 67, Fahrtrichtung Dülmen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot-S stationär ergab 69 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Vordruck Anhörung

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