Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, Höhe Bismarckbrücke, Rtg. Mannheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Lasermessung mit LEIVTEC XV3 ergab 110 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken übersandte Anhörung

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