Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Zuffenhausen, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts um 36 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 96 km/h, Beweismittel: Messung mit Traffistar S 350 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung

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