Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Titz, B 55, Einmündung zur L 12, bei Rödingen, Rtg. Bergheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät LEIVTEC XV3 wurden 91 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Vordruck Anhörung

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