In Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 137 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Formular Anhörung

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