Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,800, Fahrtrichtung Rüdesheim
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 129 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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