Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde um 41 km/h wurde in Wiesbaden, auf dem Gustav-Stresemann-Ring, LiMa 33, FR Berliner Straße bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 91 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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