Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Hö. Wasserrückhaltebecken, km 111,5 aus Ri. Berlin begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 49 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 179 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Vordruck Anhörung

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