Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Rodenberg, auf der BAB 2, bei km 255,372, RF Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Verkehrskontrollsystem Vidit durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 138 km/h bei erlaubten 100 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg übersandte Vordruck Anhörung

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