Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Peine, auf der BAB 2, Höhe Rastplatz Röhrse, bei km 192,790, FR Hannover begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 49 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffistar S 330 129 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Vordruck Anhörung

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