Im LK Ludwigslust-Parchim, BAB 24, aus Ri. Berlin, km 110,450 Baustelleneinfahrt Verschwenk wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessverfahren mit Foto ergab 81 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung

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