Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68535, Edingen-Neckarhausen, Mannheimer Straße, Höhe 33-37, Fahrtrichtung Seckenheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 51 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S350 und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Vordruck Anhörung
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