Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 97980, Bad Mergentheim, B 290, Westumgehung, Höhe Feuerwehr, Rtg. Wachbach ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Bad Mergentheim übersandt.
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