Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Rade, Rader Hochbrücke, auf der A 7, Höhe km 61,023, in Rtg. Norden mit 35 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 115 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Anhörung
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