Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 100,000, Ri. Frankfurt/Main ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 122 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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