Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Esterwegen-Bockhorst, B 401, Abschnitt 50, Höhe Station 3,7, FR Oldenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 73 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der durch Messung mit Traffistar S 350 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Formular Anhörung

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