Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hamburg, BAB 7, AS Volkspark, km 152,1, i. Ri. Norden. Dabei wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 82 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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