Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herten, Ewaldstr., Höhe ehem. Pumpenstation, FR Süd mit 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messung mit D1 TraffiStar S350 MiniRack und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Herten übersandt.

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