Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Kelsterbach, auf der B 43, Höhe km 0,2, Ri. BAB 3, Ri. Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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